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Erläuterungen zu manchen Downloads:

Ärztliche Bestätigung: dieses Formular dient zur Vorlage bei Ihrem Hausarzt bzw. beim Arzt Ihres Vertrauens. Nach § 135 Abs. 1 Z. 3 ASVG (1) muss nach der ersten (und vor der zweiten) psychotherapeutischen Sitzung vom Arzt bestätigt werden und sollte schließlich beim Therpeut/in hinterlegt werden. Mit diesem Formular bestätigt der Arzt Ihre gesundheitliche Eignung zur Psychotherapie – die äztliche Bestätigung ist keine „Überweisung“ .

Hat Ihr Arzt kein entsprechendes Formular vorrätig können Sie dieses Formular hier herunterladen, ausdrucken und beim nächsten Arztbesuch zur Bestätigung vorlegen.Weitere Informationen (1) § 135 Abs. 1 Z. 3 ASVG: „Im Rahmen der Krankenbehandlung ist der ärztlichen Hilfe gleichgestellt … eine psychotherapeutische Behandlung … wenn nachweislich vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten psychotherapeutischen Behandlung innerhalb desselben Abrechnungszeitraumes eine ärztliche Untersuchung (§ 1 Abs. 2 Z. 1 des Ärztegesetzes 1984, Ort, Datum, Stempel, Unterschrift BGBI. Nr. 373) stattgefunden hat.  


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