Grundsätzlich bestehen folgende Finanzierungs-Modelle:
- Kostenübernahme durch die/den Patient/in (ohne Kassen-Zuschuss)
- Kostenübernahme durch die/den Patient/in mit Rückerstattung eines Zuschusses durch die Kasse bzw. Zusatzversicherung
- Kostenübernahme der gesamten Therapiekosten im sog. „Tiroler Modell“ bei schweren und schwersten psychischen Störungen; ( s.u. „weitere Informationen“); nicht alle Kassen bieten diese Sachleistung an. So z.B.nicht die KUF oder die VAEB;
Die Höhe der Zuschüsse, Selbstbehalte und Informationen über Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger bzw. auf der homepage des TLP (Link siehe „weitere Informationen“) .
Als Beispiel sei hier die Regelung der TGKK genannt: PatientInnen reichen hiezu die Honorarnoten bei der TGKK ein. Die Honorarnote muss u.a. die Diagnose nach ICD 10 ausweisen. Pro Therapie-Einheit werden derzeit 21,80 € rückerstattet. (kostet z.B. eine Einheit 75,- Euro bleiben 53,20 € Selbstbehalt). Nach der 10. Therapiesitzung ist vom Psychotherapeuten/in ein begründeter Antrag zur weiteren Rückerstattung zu stellen. Dieser Antrag wird anonymisiert und von unabhängigen Gutachtern der Gesellschaft für Psychotherapeutische Versorgung (Ges.f.PVT) geprüft. Bei positiver Begutachtung meldet die Ges.f.PVT die Befürwortung der weiteren Rückerstattung an die TGKK. Damit können PatientInnen weitere Zuschüsse bis zur 39. Therapiesitzung erhalten. Ab der 40.Stunde muss abermals ein Antrag an die Ges.f.PVT gestellt werden.
Die Regelungen der anderen Kassen weichen unter Umständen von denen der TGKK ab. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger oder auf der Homepage des TLP (s.u. „weiter Informationen“) .
Zusatzversicherungen tragen u.U. einen Teil des Selbstbehaltes. Sollte Ihr Versicherungsvertrag den Punkt „Psychotherapie“ einschließen, erkundigen Sie sich bei ihrer Versicherung über den Ablauf und die Deckungshöhe. Meistens werden Kosten bis zu einem gewissen Jahreshöchstbetrag übernommen. z.B. 600,- Euro pro Jahr. In dem obigen Beispiel würden Sie bei 75,- €/Einheit, einer Rückerstattung von 21,80,-€, einem Selbstbehalt von 53,20 € etwa 12 Therapie-Einheiten kostenfrei in Anspruch nehmen können. (s.u. „weitere Informationen“)
Höhe der Stundenhonorare:
Das jeweilige Stundenhonorar wird in der Regel beim Erstgespräch zwischen PatientIn und PsychotherapeutIn vereinbart.
Derzeit können sich PatientInnen in Tirol an folgenden Richtsätzen orientieren:
Die Einzeltherapie kostet ca. € 80,- bis € 130,- pro Einheit, der Zuschuss der Krankenkasse beträgt derzeit € 21,80.
Bei Gruppentherapien liegt der Satz ab € 30,- für 90 Minuten, der Zuschuss der Krankenkasse beträgt hier € 7,27.Weitere Informationen
Sachleistung im „Tiroler Modell“:
Die
TGKK bietet Sachleistung über das Tiroler Modell nur für Personen mit
schweren und schwersten Störungen an. Wenn diese diagnostischen
Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Kosten direkt über die Ges. f.
P.V.T. abgewickelt. Die TGKK deckelt ihre Ausgaben für die Sachleistung.
Sind die Kontingente erschöpft, können keine weiteren PatientInnen mehr
über die Sachleistung versorgt werden. Dadurch sind in der
Vergangenheit immer wieder schwerwiegende Versorgungsengpässe
aufgetreten.
Im Sinne einer flächendeckenden Versorgung werden die bestehenden
Therapieplätze auf ganz Tirol aufgeteilt. Das bedeutet, dass
PsychotherapeutInnen zwischen 2 und 6 geförderte Therapieplätze anbieten
können.
Abwicklung: Antrag durch die niedergelassenen PsychotherapeutInnen an die Ges. f. P.V.T.
Selbstbehalt: Einkommensabhängig € 5,00 € 10,00 €
15,00 € 20,00 € 30,00 pro Stunde. Für Menschen mit
Rezeptgebührenbefreiung kann der Selbstbehalt ganz erlassen werden.
Informationen zu Psychotherapie-Kosten, Tiroler Landesverband für Psychotherapie
Informationen zu den Sozialversicherungsträgern, Tiroler Landesverband für Psychotherapie
Informationen zu Privaten Krankenversicherungen, TLP
Informationen zum Diagnoseschlüßel ICD 10, wikipedia